[ Auszug: (1) Am Schluß jedes Geschäftsjahrs wird der Gewinn und Verlust berechnet
und der auf den stillen Gesellschafter fallende Gewinn ihm ausbezahlt. ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]